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Vertragsrecht
Verträge, Kaufverträge, Vertragsgestaltung, Vertragsabschluss
Zum Vertragsrecht zählen nicht nur handelsrechtliche Themen, die in 1. Linie den Unternehmer betreffen (beispielsweise Dienstleistungsverträge, Bau- oder Werkverträge, Architektenrecht), sondern auch das Kaufvertragsrecht, bspw. bei Autokauf- oder Grundstückskaufverträgen.
Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass das Vertragsrecht häufig falsch eingeordnet wird. Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sieht nur eine bestimmte Anzahl von Vertragstypen vor, unter welche der jeweilige Sachverhalt jeweils passen muss. Von entscheidender Bedeutung ist daher die richtige Einordnung des Sachverhalts in die vom Gesetz vorgegebenen Vertragstypen, weil die Ansprüche und Rechtsfolgen vollkommen unterschiedlich sind. Daher spielt auch die richtige Wahrung der Rechte eine wichtige Rolle bei der Frage, ob Ansprüche verfallen oder richtig und rechtzeitig geltend gemacht worden sind. Gerade dabei unterlaufen nicht nur Laien, sondern auch Fachleuten mitunter eine Fehler, die vermieden werden müssen.
Beispielsweise im Kaufvertragsrecht muss vor der Ausübung von Gewährleistungsrechten regelmäßig eine (nachweislich zugegangene) Aufforderung der Nachbesserung unter angemessener Fristsetzung erfolgen. Scheitert es bereits daran (oder nur an der Nachweisbarkeit des Zugangs), ist das Scheitern eines gerichtlichen Verfahrens bereits vorprogrammiert.
Wir vertreten eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen im In- und Ausland und sind daher im Bereich sämtlicher Vertragstypen erfahren. Zu unseren Mandanten zählen seit vielen Jahren Dienstleister, Handelsunternehmen, Grundstücksgesellschaften, Freiberufler (Architekten, Ärzte und Steuerberater), Handelsvertreter, Handwerksunternehmen und Einzelfirmen.
Gleich, welche Probleme Sie haben,fragen Sie uns um Rat, wir helfen gerne und sorgen dafür, dass Sie Ihre Rechte richtig und rechtzeitig wahrnehmen.






